Jeder Flüssiggasbehälter hat 5 Armaturen. Diese sitzen sowohl beim oberirdischen als auch beim unterirdischen Behälter oben am Tank. Der Inhaltsanzeiger ist beim oberirdischen Behälter außerhalb der Behälterhaube - durch eine separate Kunststoffabdeckung geschützt - und beim unterirdischen Behälter im Domschacht.
Alle neuen Flüssiggasbehälter kleiner 3t Fassungsvermögen haben einen Durchmesser von 1,25 m. Der kleinste Behälter (1,2t) ist 2,50 m, der mittlere (2,1t) 4,30 m und der große Behälter (2,9t) 5,52 m lang.
Ortsfeste Flüssiggasbehälter müssen einen Puffer aufweisen, da sich Flüssigkeiten bei Wärme ausdehnen. Dieser Puffer beträgt bei allen Flüssiggasbehältern 15%, so dass die maximale Füllmenge bei 85% liegt. Bei Gasflaschen (auch bei Feuerzeugen) liegt dieser Puffer bei 20%, damit beträgt die maximale Füllmenge 80%.
Flüssiggasbehälter müssen wie Autos regelmäßig überprüft werden. Dabei unterscheidet man zwischen einer "Äußeren Prüfung" und einer "Inneren Prüfung". Die "Äußere Prüfung" muss wiederkehrend alle 2 Jahre durch einen anerkannten Sachkundigen (Vertreter von Tyczka Totalgaz oder der Transgas) durchgeführt werden. Die "Innere Prüfung" ist alle 10 Jahre fällig (Ausnahme: unterirdische Behälter mit Bitumenisolierung und ohne zusätzlichen Korrosionsschutz). Diese wird durch einen Sachverständigen des TÜVs durchgeführt. Übrigens: Im Rahmen der "Innerem Prüfung" muss auch die Rohrleitung bis zum Verbrauchsgerät überprüft werden. Dies kann durch Tyczka Totalgaz oder ein Installationsunternehmen erfolgen.
Flüssiggasbehälter haben einen ständigen EX-Bereich von 1,0 m Radius von den Armaturen gemessen. Dieser erweitert sich bei der Befüllung auf 3,0 m. Damit oberirdische Behälter stets zugänglich sind, müssen diese mindestens 0,5 m bzw. 1,0 m Abstand von Wänden haben. Unterirdische Behälter müssen von Fundamenten einen Abstand von 0,8 m aufweisen.