Häufig gestellte Fragen
Lesen Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Flüssiggas. Wählen Sie einfach den entsprechenden Bereich aus.
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Rund um den Tank
Wo befindet sich der Inhaltsanzeiger bei einem oberirdischen und bei einem unterirdischen Tank?
Jeder Flüssiggasbehälter hat 5 Armaturen. Diese sitzen sowohl beim oberirdischen als auch beim unterirdischen Behälter oben am Tank. Der Inhaltsanzeiger ist beim oberirdischen Behälter außerhalb der Behälterhaube - durch eine separate Kunststoffabdeckung geschützt - und beim unterirdischen Behälter im Domschacht.
Welche Abmessungen haben die unterschiedlichen Tankgrößen?
Alle neuen Flüssiggasbehälter kleiner 3t Fassungsvermögen haben einen Durchmesser von 1,25 m. Der kleinste Behälter (1,2t) ist 2,50 m, der mittlere (2,1t) 4,30 m und der große Behälter (2,9t) 5,52 m lang.
Wieso beträgt die maximale Füllmenge des Tanks 85%?
Ortsfeste Flüssiggasbehälter müssen einen Puffer aufweisen, da sich Flüssigkeiten bei Wärme ausdehnen. Dieser Puffer beträgt bei allen Flüssiggasbehältern 15%, so dass die maximale Füllmenge bei 85% liegt. Bei Gasflaschen (auch bei Feuerzeugen) liegt dieser Puffer bei 20%, damit beträgt die maximale Füllmenge 80%.
Welche Prüffristen sind bei Tanks vorgeschrieben?
Flüssiggasbehälter müssen wie Autos regelmäßig überprüft werden. Dabei unterscheidet man zwischen einer "Äußeren Prüfung" und einer "Inneren Prüfung". Die "Äußere Prüfung" muss wiederkehrend alle 2 Jahre durch einen anerkannten Sachkundigen (Vertreter von Tyczka Totalgaz oder der Transgas) durchgeführt werden. Die "Innere Prüfung" ist alle 10 Jahre fällig (Ausnahme: unterirdische Behälter mit Bitumenisolierung und ohne zusätzlichen Korrosionsschutz). Diese wird durch einen Sachverständigen des TÜVs durchgeführt. Übrigens: Im Rahmen der "Innerem Prüfung" muss auch die Rohrleitung bis zum Verbrauchsgerät überprüft werden. Dies kann durch Tyczka Totalgaz oder ein Installationsunternehmen erfolgen.
Welche Vorschriften müssen bei der Tankaufstellung eingehalten werden?
Flüssiggasbehälter haben einen ständigen EX-Bereich von 1,0 m Radius von den Armaturen gemessen. Dieser erweitert sich bei der Befüllung auf 3,0 m. Damit oberirdische Behälter stets zugänglich sind, müssen diese mindestens 0,5 m bzw. 1,0 m Abstand von Wänden haben. Unterirdische Behälter müssen von Fundamenten einen Abstand von 0,8 m aufweisen.
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